Kapitalgesellschaften können, nachdem sie ihre Gewinne der Körperschaftssteuer unterworfen haben, ihre Gewinne ganz oder teilweise an ihre Gesellschafter ausschütten.
Je nach Status des Gesellschafters oder seiner Beteiligung muss das Unternehmen bei der Auszahlung dieser Dividenden eine Kapitalertragssteuer (KESt) einbehalten.
Der Gesellschafter/Aktionär muss dann gegebenenfalls die verbleibende Steuerschuld bei der Abgabe seiner Steuererklärung anpassen.
Personengesellschaften schütten keine Dividenden aus. Einkünfte aus Personengesellschaften, unabhängig davon, ob sie an Gesellschafter ausgeschüttet werden oder nicht, werden direkt auf Gesellschafterebene besteuert. Gesellschafter müssen daher ihren Anteil am Unternehmensgewinn bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
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